Das Märchen vom Verbrechen aus Leidenschaft: Femizide sind vorhersehbar!

Das Verbrechen aus Leidenschaft ist ein häufig erzähltes Märchen, wenn ein Mann eine Frau umbringt. Es sei ein „Eifersuchtsdrama“, eine „Familientragödie“, eine „Beziehungstat“ oder „im Affekt“ geschehen. In Wirklichkeit sind Femizide die vorhersehbarsten aller Morde und wären am leichtesten von allen zu verhindern.

Fast jeden Tag versuchen zwei toxischer Männer in Deutschland ihre Frau/Partnerin oder Ex-Frau/Ex-Partnerin zu töten. Fast jeden Tag ist einer dieser Tötungsversuche erfolgreich. Wird der Täter gefasst, wird er allzu häufig nur wegen Totschlags im Affekt verurteilt und erhält eine absurd niedrige Strafe dafür, dass er einen völlig unschuldigen Menschen umgebracht hat, nur weil es ihm gerade passte. Doch wenn Femizide eins nicht sind, dann Eifersuchtsdramen, Familientragödien oder Totschlag im Affekt. Denn sie sind so gut wie immer geplant, sagt eine, die es wissen muss: die britische Kriminologin und Expertin für Partnerschaftsgewalt, Prof. Dr. Jane Monckton-Smith. Und:

„Diese Tötungsdelikte sind die vorhersehbarsten aller Tötungen. Und sie wären am ehesten zu verhindern“

Verbrechen aus Leidenschaft oder geplanter, heimtückischer Mord aus niederen Motiven?

Tötet ein Mann eine Frau, wird dieses Verbrechen von Medien und Justizbehörden unterschiedlich eingestuft. In vielen Medien heißt es dann, ein „Familienvater“, der sonst so nett und beliebt sei, sei „ausgerastet“, habe „die Nerven verloren“, es habe seit langem „Streit zwischen den beiden gegeben“, er „habe sich wehren müssen“ oder er habe die Trennung/Scheidung „nicht verkraftet“. Während viele Journalist:innen offenbar glauben, damit neutral zu berichten, nehmen sie in Wirklichkeit vorauseilend Schuld von dem Täter und schieben dem Opfer unterschwellig eine Mitschuld zu. Es geschieht dadurch eine typische Täter-Opfer-Umkehr Fragezeichen © Toxiversum, bevor wir irgendetwas über die tatsächlichen Hintergründe der Tat erfahren.

Vor Gericht spielen nicht nur sehr ähnliche Gedanken eine Rolle, da Richter:innen genauso von unserem bis heute noch extrem stereotypen Bild von Männern, Frauen und deren Beziehungen geprägt sind. Und die Verteidiger:innen der Täter sind sich häufig nicht zu blöde, diese Stereotypen bis zum Exzess auszuspielen. Da ist dann oft vom „treusorgenden Familienvater“ die Rede, der sich „aufgerieben“ habe für die Familie, und ähnliche nicht zutreffende Dinge. Solche Einstellungen wirken sich auch auf das Strafmaß aus, also darauf, ob ein Täter hinter Gitter muss und, wenn ja, wie lange. Zum Vergleich die Paragrafen 211, 212 und 213 des Strafgesetzbuches:

§ 211 Strafgesetzbuch: Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Sehr häufig werden Femizide lediglich als Totschlag oder sogar minderschwerer Totschlag (im Affekt) gewertet. Als Verbrechen aus Leidenschaft. Denn diese „Leidenschaft“, die scheinbar „berechtigte Wut“ des Täters über die angebliche „Misshandlung“ und „Beleidigung“, haben selbst dann, wenn der Täter lügt und es bereits eine lange Latte an früheren Anzeigen gegen ihn und Delikten oder Vorstrafen gibt, viel zu häufig mehr Gewicht als das gewaltsame Ende des Lebens der unschuldigen Frau.

Doch in aller Regel handelt es sich um vorsätzliche, geplante, heimtückische Morde, sagt die Expertin für Partnerschaftsgewalt, Prof. Jane Monckton-Smith. Sie forscht seit vielen Jahren zu diesem Thema an der University of Gloucestershire.

Femizid-Absichten erkennen mit dem 8-Stufen-Modell

Monckton-Smith hat erkannt, dass die meisten Kapitalverbrechen von Männern gegen Frauen einem Muster gefolgt sind, einem oft recht klar erkennbaren Ablauf von Verhaltensweisen der späteren Täter. Dieses Muster könnte sowohl den späteren Opfern und ihrem Umfeld als auch Medien und Strafverfolgungsbehörden dazu dienen, diese Verbrechen endlich korrekt als Morde (häufig mit besonderer Schwere der Schuld) einzuordnen, zu beschreiben und juristisch zu verfolgen. Oder sogar gleich zu verhindern.

Aus dem Muster, das Monckton-Smith erkannte, hat sie das folgende 8-Stufen-Modell entwickelt, anhand dessen die typische Entwicklung vom Beginn der Beziehung bis zum Mord nachvollziehbar wird.

Stufe 1: Vorgeschichte des Täters

Ein Mann, der eine Frau (vorsätzlich) tötet, hat meistens eine (lange) Vorgeschichte von häuslicher Gewalt. Das heißt, er ist bereits ein- oder mehrmals durch das typische Verhalten toxischer Männer auffällig geworden: durch körperliche, seelische und emotionale Gewalt, durch finanzielle, digitale, sexuelle, soziale, reproduktive Gewalt und Stalking (siehe dazu auch „Was ist häusliche Gewalt? Und woran erkennst du sie?“). Oder er hat für Gewalttaten bereits im Gefängnis gesessen. Erfahren die Opfer davon, hat der Täter sie oft bereits so sehr eingewickelt, dass sie den Berichten über ihn und die Gefahr, die er für sie darstellt, keinen Glauben (mehr) schenken.

Stufe 2: Frühe feste Bindung an das Opfer

Ein Tötungsdelikt hat auch auf andere Weise eine sehr lange Vorgeschichte. Denn man muss, um es korrekt einordnen zu können, an den Beginn der Beziehung von Täter und Opfer zurückgehen. Denn hier zeigt sich ein Muster, das der Beginn vieler toxischer Beziehungen ist: die scheinbare Wirbelwind-Romanze. Hierbei gesteht der Täter seine angebliche Liebe schon kurz nach dem ersten Date, er zieht sehr schnell bei dem Opfer ein oder sie ziehen sehr bald zusammen, und sie heiraten vielleicht auch schon nach sehr kurzer Zeit.

Zweck der Aktion ist es, das Opfer so schnell an sich zu binden, dass es kaum eine Chance hat, zu erkennen, wie toxisch und gefährlich der Täter in Wirklichkeit ist. Denn er zeigt bereits jetzt besitzergreifendes und eifersüchtiges Verhalten. Opfer interpretieren dies fälschlich als einen etwas übertriebenen Ausdruck seiner Gefühle, der großen Liebe des Täters für sie.

Stufe 3: Extremes Kontrollverhalten/Zwangskontrolle (Coercive Control)

Spätestens dann, wenn der Täter sein Opfer mit erlogenen Gefühlen, Gaslighting, Druck und anderen Methoden dazu gebracht hat, sich viel zu früh an ihn zu binden, beginnt er, es zu kontrollieren. Er überwacht, wann die Frau mit wem wohin geht und was sie dort macht. Dazu bedient er sich aller denkbarer Mittel: Er stalkt sie persönlich, indem er ihr folgt und „zufällig“ dort auftaucht, wo sie sich gerade befindet. Oder er ruft sie immer wieder an oder schreibt ihr selbst zu völlig unpassenden Zeiten (nachts, bei der Arbeit) Nachrichten, die sie möglichst schnell beantworten muss, um ihn nicht zu enttäuschen oder eine Eskalation zu verhindern. Darüber hinaus überwacht er ihr Handy, ihren Computer und ihre gesamte Kommunikation.

Zwangskontrolle Fragezeichen © Toxiversum beinhaltet auch, dass er andere Bereiche ihres Lebens überwacht und bestimmt, z. B. was sie isst, welche Kleidung sie trägt, womit sie wie viel Zeit verbringt, wofür sie Geld ausgibt, wann sie schläft usw.).

Nicht zuletzt isoliert er die Frau zunehmend von ihrem Umfeld, um sie leichter kontrollieren zu können. Damit sorgt er dafür, dass Menschen in ihrem Umfeld, die ihn möglicherweise bereits durchschaut oder zumindest erste Zweifel haben, sie nicht beeinflussen und gegen ihn aufbringen können. Er will um jeden Preis die alleinige Macht über die Frau haben.

Nicht die (bisherige oder folgende) körperliche Gewalt, sondern dieses extreme Kontrollverhalten, die Zwangskontrolle, sei der wichtigste Hinweis darauf, dass es sich hier um einen eskalierenden Gewalttäter handelt, sagt Monckton-Smith.

Stufe 4: Trigger

In diesen Beziehungen gibt es häufig Streit. Eskaliert die Situation immer wieder, zieht die Frau schließlich entweder eine Trennung in Erwägung. Gerade dann, wenn sie ihm gegenüber die Trennung ankündigt oder ihn tatsächlich verlässt, sieht der Mann rot. Dass die Frau es wagt, sich von ihm zu trennen oder auch nur darüber nachzudenken, bringt ihn in eiskalte Rage.

Andere Auslöser oder Trigger für seine Wut können eine körperliche oder psychische Krankheit sein oder auch der Verlust von Geld, Job und Status. Auch dies bringt den Mann in Rage, weil er weiß, dass er auf diese Weise die Kontrolle über die Frau verlieren könnte.

Stufe 5: Eskalation

Nun beginnt der Täter stärker zu eskalieren. Er bittet und bettelt darum, dass sie ihn nicht verlässt oder zu ihm zurückkehrt. Er verstärkt außerdem seine Kontrollen der Frau und ihres gesamten Handelns, Denkens und Fühlens auf jede nur denkbare Weise. Er droht ihr mit tödlicher Gewalt gegen sie und/oder sich selbst (also Selbstmord), um wieder Macht über sie zu gewinnen.

Stufe 6: Sinneswandel

In dieser Stufe hat der Täter einen Sinneswandel. Er merkt, dass er die Frau nicht mehr kontrollieren kann und gibt deshalb auf, sie halten zu wollen. Er fühlt sich beleidigt, ungerecht behandelt und/oder in seiner Ehre verletzt.

Es kann sein, dass er nun beschließt, aufzugeben (u. a. weil er schon ein neues Opfer am Wickel hat, das ihm ein leichter zu kontrollierendes Objekt zu sein scheint). Er glaubt, das primäre Opfer damit strafen zu können, dass er sich von ihm abwendet (obwohl er nie wirklich zugewandt war) und es ignoriert. Oder er beschließt sofort, nun tödliche Rache zu nehmen.

Stufe 7: Planung

Steht seine Tötungsabsicht, überlegt er, wie er die Frau umbringen könnte. Also plant er die Tat. Er googelt Tötungsmethoden, plant seinen Hinterhalt, stalkt das Opfer, droht ihm und besorgt sich die passende(n) Waffe(n).

Stufe 8: Tötung

Der Täter führt schließlich eine Situation herbei, in der er die Tötung der Frau durchführen kann und wird. Er wendet dabei brutalste Gewalt an oder täuscht einen Selbstmord der Frau vor, lässt sie „verschwinden“ oder tötet sogar weitere Menschen (z. B. die Kinder der Frau/die gemeinsamen Kinder).

Also, Verbrechen aus Leidenschaft? Nein!

Dr. Jane Monckton-Smith hat wissenschaftlich belegt, was betroffene Frauen und ihre Unterstützer:innen schon seit Jahrzehnten sagen: Männergewalt folgt immer Mustern, und sie kann lebensgefährlich sein. Und die Tötungsdelikte sind mehrheitlich kein Verbrechen aus Leidenschaft, kein Totschlag im Affekt.

Auch wenn für die Opfer oft aufgrund der toxischen Methoden dieser Männer und der daraus entstandenden Traumabindung Fragezeichen © Toxiversum oft schwer zu erkennen ist, was genau da abgeht: Viele haben frühzeitig das Gefühl, dass etwas fürchterlich schief läuft, und äußern dies auch oft. Doch sie stoßen viel zu häufig auf taube Ohren und bekommen keine Hilfe. Selbst wenn sie den Mut haben, zur Polizei zu gehen, bekommen sie oft von allen eigentlich zuständigen Institutionen keine oder nur völlig unzureichende Unterstützung. Im Gegenteil, ihnen wird allzu oft bspw. geraten, sich doch nochmal mit dem toxischen Mann auszusprechen (s. dazu „12 Tipps für eine letzte Aussprache mit einem toxischen Menschen“). Oder sie werden vom Gericht gezwungen, sich das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder mit dem Gewalttäter zu teilen und deshalb noch jahrelang den Kontakt nicht abbrechen zu dürfen. Ein viel zu großer Teil der staatlichen Institutionen und Strafverfolgungsbehörden hat offensichtlich keinen blassen Schimmer von häuslicher Gewalt, worin sie sich äußert, woran man eine anstehende Eskalation erkennen kann und wie Frauen vor diesen Männern geschützt werden sollten.

Warum haben sie keine Ahnung davon? Weil unsere Gesellschaft sehr männerzentriert und männerdominiert ist – auch heute noch. Steht dann ein toxischer Mann wegen seines Verhaltens im Fokus, wird ihm eher geglaubt als seinem weiblichen Opfer. Allzu oft erleben wir es, dass sogar Richter:innen diese Frauen entweder als die „eigentlichen Täterinnen“ sehen oder zumindest als „mitschuldig“ – obwohl die Frauen in diesem Fall nicht die geringste Schuld trifft (s. dazu auch “Ist toxisches Verhalten deine Schuld?“). Frauen fühlen sich deshalb häufig und völlig zu recht ausgerechnet von jenen Institutionen verlassen, die sie eigentlich schützen sollten.

Wie können wir Femizide verhindern?

Bislang wird die Verantwortung für ihre körperliche Sicherheit und ihr Überleben der toxischen Gewalt allein den Opfern, den Frauen, überlassen. Häusliche Gewalt hat in unserer Gesellschaft einen nebensächlichen und sehr schambehafteten Status – auch, weil die Täter fast ausschließlich Männer und die Opfer mehrheitlich Frauen sind. Es müssen sich zahllose Ehrenamtliche in Beratungsstellen, Frauenhäusern, Vereinen und Kirchen kümmern und Aufgaben übernehmen, die eigentlich staatliche wären. Denn so schreibt es unser Grundgesetz eigentlich vor:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. […] Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. […]

Was braucht es also, um Femizide zukünftig endlich zu verhindern?

Es braucht verpflichtend:

  1. Aufklärung und regelmäßige Fortbildung aller Zuständigen in staatlichen Institutionen,
  2. Aufklärung der Journalist:innen in der Ausbildung und als wiederholte Fortbildungen,
  3. mehr ausreichend informierte Anlaufstellen für Opfer, auch und insbesondere im ländlichen Bereich,
  4. ausreichend und vollständig finanzierte und frei zugängliche Hilfen für Opfer schon beim ersten Verdacht,
  5. schulische Aufklärungsarbeit von der Grundschule an,
  6. eine gesellschaftliche Kultur, die Frauen glaubt, wenn sie von Gewalt berichten,
  7. eine Kultur, die die Gewalt der Männer gegen Frauen und andere konsequent ächtet,
  8. konsequente Strafbarkeit von Zwangskontrolle (so wie es bspw. in Großbritannien bereits der Fall ist).

Denn, wie Monckton-Smith sagt:


Lesetipp: Jane Monckton Smith, „In Control. Dangerous Relationships and How They End in Murder“ (nur auf Englisch erhältlich), Bloomsbury 2022

Videotipp: Interview mit Prof. Dr. Jane Monckton-Smith „Coercive Control & Domestic Homicide“ (nur auf Englisch)

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